Nicht selbst rumdoktern sondern Gutachter rufen: Uns!
Der Befall durch den Echten Hausschwamm ist ein Kapitel für sich, quasi die Königsdisziplin für den qualifizierten Holz- und Bautenschützer. Da er als Braunfäule-Erreger das Stützskelett von Holzbauteilen, wie Deckenbalken, Dachsparren und anderen hölzernen statisch relevanten Bauteilen zerstört, kann er die Standsicherheit ganzer Gebäude gefährden.
Aufgrund dieser Tatsache ist der Befall durch den Echten Hausschwamm in unserem Freistaat Sachsen bei der Baubehörde meldepflichtig und darf nur von einem Fachbetrieb beseitigt werden, der über den Sachkunde-Nachweis "Holzschutz am Bau" verfügt. Die Schadenskartierung, der Befallsnachweis, die Sanierungsplanung, Leitung und Kontrolle sollte über einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen erfolgen: Uns!
Die Bekämpfung des Echten Hausschwammes ist durch eine DIN-Norm geregelt. Unsere Aufgabe ist es, diese vor Ort umzusetzen:
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie ein Email!
Claus-Peter Sommer
SV für Schimmelpilze in Innenräumen
Zur Brüdergemeinde 22
D-01561 Thiendorf
+49 1723518664